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Worauf beim Schilder aufstellen geachtet werden mussEs gibt sie in verschiedenen Formen, Farben und für unterschiedliche Zwecke. Schilder kennen die meisten Menschen aus dem täglichen Weg zur Arbeit. Von „Vorfahrt gewähren“ über „Stopp“ bis hin zu „Einbahnstraße“ definieren sie den Verkehr. Beim Umzug gibt es eine Sorte, die ganz besonders wichtig ist: Nämlich das Schild für das Halteverbot. Wer bereits einmal umgezogen ist, der kennt das Problem. Am besagten Tag ist Stress angesagt. Die Pakete müssen zum Umzugswagen gebracht werden. Dieser findet jedoch keinen Parkplatz. Wer diesem Fiasko entgehen möchte, der kann vorab ein Halteverbot beantragen. Die Länge für ein HalteverbotKümmern Sie sich selbst um ein amtliches Halteverbot, ist es wichtig zu wissen, wie lang die Halteverbotszone sein sollte. Zur Berechnung wird die Länge des Umzugsfahrzeugs benötigt plus etwa drei bis fünf Meter zum Rangieren sowie Be- und Entladen. Wichtig: Das Schild für das Halteverbot erhält man beim örtlichen Straßenamt oder Ordnungsamt, wenn die Sondererlaubnis beantragt wird. Da die Schilder kostenpflichtig sind, kann man sie alternativ im Internet bestellen. Dieser Online-Shop besitzt einen Versand für Schilder, Interessierte können das Halteverbots-Schild hier bestellen. Selbstgebastelte Absperrungen verbotenImmer wieder kommen Menschen, die umziehen, auf den Gedanken, einen Parkplatz mit Pappschilder, Kisten und Absperrbändern zu blockieren. Genervte Nachbarn ignorieren diese und dürfen das. Denn Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf dieses „selbstgebastelte Halteverbot“. Viel wichtiger ist allerdings, dass ein improvisiertes Halteverbot rechtliche Konsequenzen haben kann, wenn jemand dadurch verletzt oder etwas beschädigt wird. Ohne Versicherungsschutz wird das improvisierte Halteverbot schnell teuer. Fristen für das Aufstellen der SchilderDie Halteverbots-Schilder müssen in der Regel 72 Stunden vor dem Umzug aufgestellt werden, in einigen Städten noch früher. So wird gewährleistet, dass die Nachbarn das Halteverbot sehen und sich darauf einstellen können. Wenn Fahrzeuge die Halteverbotszone blockierenSollten fremde Fahrzeuge die Halteverbotszone am Tag des Umzugs blockieren, dürfen Sie diese abschleppen lassen. Da das Abschleppen in der Regel zu Streit mit den Nachbarn führt, können Sie die Polizei darum bitten, den Halter des Fahrzeuges aufzusuchen. Dann erhält er eine Chance, das Fahrzeug aus der Halteverbotszone zu entfernen. Anschließend steht dem Umzug nichts mehr im Wege. |