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Jedes zum Straßenverkehr zugelassene Fahrzeug muss regelmäßig alle zwei Jahre zur TÜV-Untersuchung. Doch was passiert, wenn die fällige TÜV-Prüfung nicht wahrgenommen wird?
Regelmäßige TÜV-Untersuchungen sind Pflicht
Alle Fahrzeuge, die zum Straßenverkehr zugelassen sind, müssen regelmäßig alle 24 Monate zum TÜV. Durchgeführt werden die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU). Wird der Zeitraum von 24 Monaten überschritten, gibt es keine Frist zur TÜV-Verlängerung mehr. Das bedeutet, die neue TÜV-Plakette wird zurückdatiert und gilt nur für 24 Monate ab dem ursprünglichen Termin.
Läuft beispielsweise das TÜV-Siegel im April ab, der Fahrzeughalter führt das Fahrzeug aber erst im August beim TÜV vor, erhält er dennoch nur eine Plakette, die bis zum übernächsten April gültig ist. Diese Regelung sorgt dafür, dass das Überschreiten des nächsten vorgeschriebenen TÜV-Termin keiner Vorteile bringt. Stattdessen kann die Überschreitung des TÜV-Termins teuer werden und unter Umständen sogar zur Stilllegung des Fahrzeugs führen.
Mit abgelaufenem TÜV in der Polizeikontrolle
Wer mit abgelaufenem TÜV in eine Polizeikontrolle gerät, muss damit rechnen, dass es teuer wird. Eine abgelaufene TÜV-Plakette wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bussgeld geahndet. Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Fahrzeugart und von der Dauer der TÜV-Überschreitung ab. Bei einem langen Überschreitungszeitraum gibt es sogar Punkte in Flensburg. Für Krafträder und PKWs kostet eine Überschreitung von 2 bis 4 Monaten 25 Euro. Bei 4 bis 8 Monaten Überschreitung wird bereits ein Bußgeld von 40 Euro fällig und ist die TÜV-Plakette bereits mehr als 8 Monate abgelaufen, müssen 75 Euro gezahlt werden. In der Regel ist Zahlung des Bußgeldes sofort vor Ort bei der Polizeikontrolle fällig.
Ist der fällige TÜV-Untersuchungstermin zwischen 4 und 8 Monate überschritten , bekommt der Fahrzeughalter zusätzlich zur Geldstrafe 1 Punkt in Flensburg, bei mehr als 8 Monaten Überschreitung sind es 2 Punkte. Wer von Polizei mit abgelaufenem TÜV erwischt wird, bekommt unabhängig vom Überschreitungszeitraum die Auflage, das Fahrzeug innerhalb von 2 Wochen beim TÜV vorzustellen.
Wird die Frist nicht eingehalten, droht die Fahrzeugstilllegung durch die Zulassungsbehörde. Eine große Ausnahme ist eine Polizeikontrolle auf der Fahrt zum TÜV. In diesem Fall darf kein Bußgeld erhoben werden.
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