Dank des Internets war es nie einfacher, ein Auto zu versichern. Der persönliche Kontakt zu einem Versicherungsvertreter ist nicht mehr notwendig.
In wenigen Minuten lässt sich ein Fahrzeug im Internet bei einem ausgewählten Anbieter versichern.. Das gilt für den Abschluss einer neuen Police ebenso wie für den Wechsel der Versicherung oder die Kündigung. Wer alle Unterlagen beisammen hat, kann den Prozess deutlich beschleunigen. So dauert es oft nur wenige Minuten bis die notwendige eVB-Nummer für die Autoanmeldung im E-Mail-Postfach landet.
Welche Unterlagen sind wichtig
Für den Abschluss der Autoversicherung sind zunächst einmal die Daten aus der Zulassungsbescheinigung I erforderlich. Das Dokument war früher als Fahrzeugschein bekannt und wird umgangssprachlich noch immer so bezeichnet. Aus dieser Bescheinigung gehen die Schlüsselnummern hervor, die für den Versicherungsvergleich erforderlich sind. Die HSN (Herstellernummer) und die TSN (Typschlüsselnummer) beschreiben das Fahrzeug bis ins kleinste Detail.
Für den Online Vergleich einer Autoversicherung sind diese beiden Nummern erforderlich, für den Abschluss einer Kfz-Versicherung sind die persönlichen Daten des Versicherungsnehmers erforderlich. Wird das Auto nicht auf den eigenen Namen versichert, muss der Personalausweis des Versicherungsnehmers vorliegen.
Besonderheiten beim Wechsel
Die erstmalige Anmeldung eines Fahrzeugs läuft so simpel wie im letzten Absatz beschrieben ab. Ist der Wechsel der Autoversicherung geplant, sind weitere Unterlagen notwendig. Die neue Versicherung benötigt die Angaben über den bisherigen Versicherer des Fahrzeugs. Aus der letzten Beitragsrechnung gehen die wichtigsten Daten hervor. Dazu zählt auch die Schadenfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse, die maßgeblich über die Höhe der Versicherungssumme entscheidet.
Die Kündigung beim bisherigen Anbieter muss zwingend schriftlich erfolgen. Eine Begründung für die Kündigung ist nicht erforderlich, einzig die Frist ist einzuhalten. Die meisten Autoversicherungen laufen für ein Kalenderjahr – daher muss die Kündigung rechtzeitig bis zum 30. November des laufenden Jahres eingehen.
Anmelden des neuen Fahrzeugs
Für die Anmeldung eines Gefährts bei der Zulassungsstelle des Wohnorts sind neben einem gültigen Personalausweis oder Reisepass weitere Unterlagen notwendig. Dazu zählen die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II und ein Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung.
Ganz wichtig ist zudem der Nachweis über eine bestehende Autoversicherung. Hier kommt die anfangs erwähnte eVB-Nummer ins Spiel. Anhand dieser einzigartigen Nummer kann die Zulassungsstelle feststellen ob ein Versicherungsschutz besteht. Ohne eine gültige Versicherung kann in Deutschland kein Fahrzeug von der Behörde zugelassen werden. Dabei spielt der Umfang der Versicherung keine Rolle. Eine zusätzliche Teil- oder Vollkaskoversicherung hat keinen Einfluss. Die eVB-Nummer kann nur einmalig verwendet werden und muss bei jeder An-, Um- oder Neuanmeldung neu abgefragt werden.
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