Irgendwann hat auch der geliebte Gebrauchte einmal das Ende seines Autolebens erreicht. Was jedoch machen, mit einem Fahrzeug, das weder verkauft, noch verschenkt werden kann? Eine Möglichkeit ist die Autoverwertung.
Im Leben kommt immer einmal der Punkt, Abschied zu nehmen. Sei es nur für eine Reise, von den Kindern, die Ausziehen oder eben vom alten Wagen. Letzterer hatte den Nutzer womöglich über Jahrzehnte hinweg treu begleitet. Doch spätestens, wenn der TÜV keine Genehmigung mehr erteilt und eine Reparatur deutlich teurer wäre, als der Restwert, geht es unweigerlich zur Autoverwertung. Dabei hat sich um den Automobil-Sektor gerade im Internet, ein riesiges Angebot gebildet.
Hier den Durchblick zu behalten, ist nicht einfach. So ist in jedem Fall interessant, einen zentralen Ort zu haben, an dem sich zuverlässig Informationen finden lassen, wie das Beispiel „Augen auf beim Autokauf“ zeigt. Doch auch ein Verkauf sollte, bevor es zum Schrottplatz geht, geprüft werden. Als Ansprechpartner dient infolgedessen ein Händler vor Ort oder eben das Internet. Jedoch ist es selten, dass sich Käufer für Fahrzeuge finden, bei denen der TÜV bereits abgelaufen ist. Höchstens noch Menschen, die Ersatzteile suchen.
Die richtige Autoverwertung finden
Gibt es für den Gebrauchten keinen Käufer mehr, dann gilt es das Fahrzeug ordnungsgemäß zu entsorgen. Denn laut Gesetzgeber ist es folglich Abfall und muss entsprechend als solcher einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb, wie der Autoverschrottung Karlsruhe, überlassen werden. Dass der Staat diese Regelung ernst nimmt, zeigt sich an den 50.000 Euro Strafe, die es geben kann, wenn das alte Fahrzeug einem nicht zertifizierten Betrieb überstellt wird. Denn wie die erwähnte Autoverschrottung, stehen diese Verwertungsbetriebe für eine umweltgerechte Wiederverwertung und Weiterverarbeitung des Fahrzeugs. Aber auch alle Teile, die noch in irgendeiner Art und Weise zu gebrauchen sind, werden in diesem Rahmen professionell verarbeitet.
Keine Lösung ist zudem, das Fahrzeug einfach irgendwo stehenzulassen. Denn dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld von 120 Euro geahndet. Der Halter lässt sich auch bei diesen Fahrzeugen im Allgemeinen noch gut bestimmten, da die Fahrgestellnummer eindeutige Rückschlüsse zulässt. Daher bietet sich die Suche im Internet nach einem Qualifizierten und vor allem zertifizierten Autoverwerter an. Denn das abgestellte Fahrzeug, steht es vier Wochen nach dem erhobenen Bußgeld immer noch an Ort und Stelle, gilt laut Gesetz dann als Abfall. Somit wird ein Bußgeld von 1.000 Euro fällig. Zudem muss das Altfahrzeug entsprechend abgeschleppt werden, was zusätzliche Kosten verursacht.
Wie teuer ist eine Autoentsorgung?
Erst einmal ist festzuhalten, dass der Autoverwerter das Fahrzeug abholt und entsprechende Kosten für das Auseinanderbauen hat. Jedoch lässt sich im Regelfall auch Gewinn erzielen. Letztendlich muss jeder selbst mit den Verantwortlichen verhandeln. So kann es sein, dass der Besitzer einige Euro für die Verwertung zahlen muss, diese kostenlos übernommen wird, oder sogar noch etwa Bares für ihn dabei herausspringt. Dabei kann gesagt werden, dass der klassische Verwerter grundsätzlich durchaus bereit ist, etwas für die Übernahme der Autoverwertung als solches zu bezahlen. Wohingegen der Schrottplatz dazu neigt, etwas für die Dienste zu verlangen. Das ist jedoch immer nur eine grobe Schätzung und muss folglich persönlich, vor Ort und für den Individualfall, eruiert werden.
Bildquelle: Jörg Grubert - Pixelio.de