Wer ein Auto besitzt und mit ihm auf der öffentlichen Straße unterwegs sein will, benötigt einen passenden Versicherungsschutz. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt jeder Fahrzeughalter. Sie reguliert Schäden, die einem Geschädigten entstanden sind.
Das können beispielsweise Reparaturkosten zur Behebung von Sachschäden und Schadensersatzansprüche bei Personenschäden sein. Zusätzlich gibt es optionale Teil- und Vollkaskoversicherungen. Sie tragen (Teil-)Kosten bei selbstverschuldeten Unfällen. Für Besitzer hochwertiger Autos gibt es besondere Versicherungen, so auch für Youngtimer-Halter.
Was ist eine Youngtimer-Versicherung?
Youngtimer sind Pkw, die bereits einige Jahre auf dem Buckel haben. Anders als bei Oldtimern gibt es keine exakte Definition für diese Fahrzeugkategorie. In Deutschland werden im allgemeinen Fahrzeuge als Youngtimer gesehen, deren Erstzulassung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Ab einem Alter von 30 Jahren gelten sie dann als Oldtimer. Eine Youngtimer-Versicherung ist somit eine spezielle Versicherung für Youngtimer. Sie ist auf die Bedürfnisse der Fahrzeughalter zugeschnitten.
Der Schutz einer Youngtimer-Versicherung wird in der Regel zu deutlich günstigeren Konditionen angeboten als eine herkömmliche Kfz-Versicherung. Der Hintergrund ist vielfältig: Viele Fahrzeuge sind Liebhaberstücke, die zum Teil einen erheblichen Wert besitzen. Sie befinden sich meist nicht in den Händen von Fahranfängern, sondern von erfahrenen Autofahrern, die häufig viel Zeit und Geld in die Pflege, Aufbereitung und Reparatur stecken. Somit ist davon auszugehen, dass sie entsprechend vorsichtig fahren.
Hinzu kommt, dass echte Youngtimer häufig keine Alltagsfahrzeuge sind, sondern ausschließlich zu speziellen Ausfahrten und Touren bewegt werden. Um eine Youngtimer-Versicherung abschließen zu können, muss in der Regel nachgewiesen werden, dass der Fahrzeughalter neben dem Youngtimer ein zweites Fahrzeug besitzt, das er im Alltag einsetzt.
Was beinhaltet eine Youngtimer-Versicherung?
Neben dem vorgeschriebenen Haftpflichtschutz beinhaltet eine Youngtimer-Versicherung in der Regel auch eine Kaskoversicherung als tarifliche festgelegte Leistung des Versicherungsvertrags. Eine herkömmliche Kfz-Versicherung ersetzt den Zeitwert eines Fahrzeugs. Das ist bei einer Youngtimer-Versicherung anders. Sie orientiert sich am tatsächlichen Marktwert. Wird ein Auto also umfangreich gepflegt, nur selten bewegt oder hat aufgrund einer geringen Stückzahl einen besonders hohen Wert, wird dieser auch von der Versicherung honoriert. Die Versicherungssumme beträgt pro Schadensfall in der Regel 100 Millionen Euro.
Zusätzlich zu den üblichen Leistungen einer Kaskoversicherung können Youngtimer-Besitzer aus weiteren Leistungen auswählen, die sie zum Schutz ihres Fahrzeugs als wichtig erachten. So können optional eine Transportversicherung, eine Ruheversicherung für nicht zugelassene Fahrzeuge, eine Restaurierungsversicherung für Mängel bei der Aufbereitung und eine Versicherung für lagernde Ersatzteile abgeschlossen werden. Ebenso ist es möglich, sich vor Schäden zu schützen, die im Rahmen von Rallyes und Ausstellungen entstehen.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Youngtimer-Versicherung abschließen?
Nicht jedes Auto, das mindestens 20 Jahre alt ist, kann als Youngtimer versichert werden. Es müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Versicherungsnehmer zunächst den Wert und den guten originalgetreuen Zustand des Kraftfahrzeugs durch ein Gutachten nachweisen. Damit ein Vertrag abgeschlossen werden kann, ist je nach Versicherung ein Mindestwert zwischen 2.500 und 4.000 Euro erforderlich. Daneben muss der Fahrzeugbesitzer nachweisen, dass das Auto an einem sicheren Ort untergestellt wird.
Das kann ein umzäunter Carport oder eine verschließbare eine Halle beziehungsweise Garage sein. Damit der Youngtimer als günstiger Zweitwagen versichert werden kann, gilt es zudem, den Besitz eines weiteren Alltagsfahrzeugs zu belegen.
Auch für die Fahrer gibt es Einschränkungen. Nur wenn diese erfüllt sind, können die günstigen Konditionen wahrgenommen werden. Der Fahrkreis wird auf wenige Personen beschränkt. Das können beispielsweise der Versicherungsnehmer sowie dessen Partner sein. Die Fahrer dürfen ein festgelegtes Mindestalter nicht unterschreiten. Dieses liegt in der Regel bei 25 Jahren.
Nicht zuletzt ist die Laufleistung teil des Versicherungsvertrags. Um den Versicherungsschutz zu wahren, darf sie nicht überschritten werden. Pro Jahr gelten meist 10.000 Kilometer als Obergrenze.
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