Wenn es im Straßenverkehr kracht, ist der Schrecken und die Unsicherheit, alles richtig zu machen, sehr groß. In vielen Fällen trennen sich die Unfallbeteiligten ohne den Unfall durch die Polizei aufnehmen und dokumentieren zu lassen.

Das kann sich später allerdings negativ, beispielsweise auf die Schadensfreiheitsklasse, auswirken. Ob ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden soll hängt davon ab, ob man den Unfall verursacht hat oder nicht.

Ab wann ist der Anwalt sinnvoll?

AutounfallGrundsätzlich ist ein Anwalt für Verkehrsrecht immer sinnvoll, da dieser tagtäglich mit ähnlichen Fällen zu tun hat und somit weiß, auf was es ankommt und wie der genaue Ablauf ist. Viel Erfahrung bringt ein Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin Pankow mit, der die Vertretung des Unvallverursachers zur Not auch vor Gericht übernimmt.

Als Verursacher wird die eigene Haftpflichtversicherung den Anwalt stellen. Denn die Versicherungsgesellschaft ist darauf bedacht, den Schaden oder etwaige Schadensersatzforderungen auf ein Minimum zu begrenzen oder direkt einen Vergleich auszuhandeln. Der einzige Grund, sich als Verursacher selbst um einen Anwalt zu bemühen, ist, eventuelle Beitragserhöhungen zu vermeiden. Denn wenn die eigene Versicherung weniger Kosten hat, kann sich das positiv auf die Bewertung auswirken.

Auf der anderen Seite ist es als Unfallopfer ratsam, einen Rechtsanwalt einzuschalten um das Optimum aus der Situation zu ziehen und sich vor allem nicht vom Unfallgegner oder dessen Anwälte abspeisen zu lassen. Wenn Fristen verpasst werden oder andere Formfehler auftauchen, nur weil man sich selbst vertritt, kann dies einiges an Geld und Nerven kosten.

Was kostet ein beauftragter Anwalt – was ist zu beachten?

Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist beispielsweise kostenfrei, wenn

  • eine Rechtsschutzversicherung vorliegt,
  • eine nahestehende Person eine Rechtschutzversicherung hat, die eine selbst miteinschließt oder begünstigt,
  • eine Anwaltliche Betreuung Bestandteil eines KFZ-Schutzbriefes ist oder
  • der Fall für den Anwalt eine hohe Gewinnchance verspricht oder
  • von vorne hinein klar ist, dass man selbst nicht der Verursacher war und die Kosten bis zum Abschluss des Verfahrens gestundet werden, da Kosten für die Rechtsbetreuung bei einem Verkehrsunfall von demjenigen getragen werden müssen, der den Unfall verursacht bzw. verschuldet hat.

Wenn ein geringes Einkommen besteht und der Anwalt nicht bezahlt werden kann, sollte beim zuständigen Amtsgericht ein Beratungshilfeschein beantragt werden, der die Kosten einer Erstberatung komplett deckt.

Fazit

Bei einem Verkehrsunfall sollte immer die Polizei gerufen werden um den Vorgang rechtssicher dokumentieren zu lassen. Als Unfallverursacher muss man sich grundsätzlich nicht um einen Anwalt bemühen, da die eigene Versicherung Vertragsanwälte hat, die die Vertretung übernehmen. Wer den Unfall nicht verursacht hat, sollte schnellst möglich einen Anwalt aufsuchen und sich beraten beziehungsweise vertreten lassen.