Früher unverzichtbar bei Grenzübertritten mit dem Auto, heute fast in der Bedeutungslosigkeit versunken. Die Grüne Versicherungskarte, die offiziell internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr heißt, weist den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung nach, was sie zu einem wichtigen Hilfsmittel bei Unfällen im Ausland macht.
Doch was bringt die Grüne Versicherungskarte heute noch und in welchen Ländern muss sie überhaupt noch mitgeführt werden?
Die Grüne Versicherungskarte: Was ist das?
Die Grüne Versicherungskarte ist ein internationales Versicherungsdokument, das Fahrzeugführer bei Reisen ins Ausland mit sich führen müssen – zumindest in manchen Ländern. Sie dient als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung und zeigt an, dass das aufgeführte Fahrzeug bei einer Autoversicherung registriert ist, die im Schadensfall eingreift. Ihren umgangssprachlichen Namen verdankt die Grüne Versicherungskarte dem Papier, auf dem sie seit 1965 gedruckt wurde, das mittlerweile aber von weißem Standardpapier abgelöst wurde. Zu finden sind auf der Versicherungskarte Namen und Anschrift des Fahrzeughalters, der Name der Autoversicherung, Versicherungsnummer sowie das amtliche Kennzeichen.
In welchen Ländern erübrigt sich das Mitführen der Grünen Versicherungskarte?
Aufgrund des Kennzeichenabkommens, wodurch bereits das Kennzeichen als gültiger Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung anerkannt wird, ist die Grüne Karte weitestgehend überflüssig. Innerhalb der Europäischen Union wird sie daher nicht mehr benötigt. Dies gilt auch für die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Andorra, Großbritannien, Bosnien-Herzegowina, Monaco, Montenegro, San Marino und Serbien. In diesen Ländern greift ebenfalls das sogenannte Kennzeichenabkommen.
In diesen Ländern ist die Grüne Versicherungskarte weiterhin Pflicht:
- Albanien
- Aserbaidschan
- Belarus
- Iran
- Israel
- Marokko
- Republik Moldau
- Nordmazedonien
- Russland
- Tunesien
- Türkei
- Ukraine
Der Vorteil der Grünen Versicherungskarte
Auch wenn die Grüne Versicherungskarte EU-weit nur noch eine untergeordnete Rolle spielt, kann sie im Falle eines Unfalls zu einer schnellen Klärung beitragen. Somit sind Versicherungsinformationen im Ernstfall schnell ausgetauscht, sodass die Schadensregulierung an die jeweilige Autoversicherung weitergeleitet werden kann. Ebenso vereinfacht die Versicherungskarte die Kommunikation mit der Polizei, die so schnell und einfach alle wichtigen Angaben übernehmen kann. Die Grüne Versicherungskarte können Sie ganz einfach im Handschuhfach oder an anderer Stelle in Ihrem Fahrzeug aufbewahren.
Grüne Karte abgelaufen: Was nun?
Möchten Sie in ein Land reisen, in dem Sie zwingend die Grüne Versicherungskarte mitführen müssen, diese jedoch abgelaufen oder unauffindbar ist, müssen Sie alternativ eine Grenzversicherung abschließen. Dabei handelt es sich praktisch um eine Ersatz-Haftpflichtversicherung, die vor Einreise abgeschlossen werden muss und verhältnismäßig teuer ist. Daher lohnt es sich, vorab zu prüfen, ob die Grüne Karte noch gültig ist und diese ggf. neu ausstellen zu lassen.
Bildquelle: Willfahrt - Pixelio.de