Eigentlich können Autofahrer auf Landstraßen bis zu 100 km/h fahren. Doch jeder Autofahrer, der schon einmal in ländlichen Gegenden unterwegs war, kennt die Situation, wenn der Verkehr nur zähflüssig vorangeht.
Dann fährt meist ein Traktor oder ein anderes landwirtschaftliches Fahrzeug voran und bremst den nachfolgenden Verkehr unfreiwillig aus. Bevor landwirtschaftlich eingesetzte Fahrzeuge jedoch auf die Straße dürfen, gilt es eine Reihe von Regelungen zu beachten. Welche das sind, lesen Sie hier.
Welcher Führerschein ist notwendig?
Förster und Landwirte müssen nicht selten große, sperrige Fahrzeuge bedienen. Wenn Sie damit auch im Straßenverkehr unterwegs sein möchten, bedarf es vorab der richtigen Führerscheinklasse. So dürfen mit der Führerscheinklasse T Zugmaschinen, Unimogs und Quads in der Forst- und Landwirtschaft bis maximal 60 km/h geführt werden. Bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 40 t dürfen dabei sogar bis zu zwei Anhänger gezogen werden.Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, für Gabelstapler 25 km/h.
Ebenfalls relevant ist die Führerscheinklasse L, die alle Autofahrer mit Führerscheinklasse B automatisch innehaben.Erlaubt ist damit das Fahren von Traktoren bis maximal 40 km/h, mit Anhänger reduziert sich das Tempolimit auf 25 km/h.
Zulassung – nicht immer erforderlich
Während Traktoren, wie alle anderen Fahrzeuge auch, zugelassen werden müssen, bevor sie auf die Straße dürfen, gibt es hiervon einige Ausnahmen, darunter zählen selbstfahrende Arbeitsmaschinen, einachsige Zugmaschinen (inkl. angehängtem Sitzkarren) und Stapler. Eine Zulassung entfällt außerdem für Anhänger, die ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.
Die richtige Ladungssicherung
Landwirtschaftliche Fahrzeuge müssen ihre Ladung im Straßenverkehr ausreichend vor Herunterfallen oder Verrutschen sichern. Bei Missachtung werden teils Bußgelder im dreistelligen Bereich sowie Punkte in Flensburg fällig. Je nach Gespann kommen unterschiedliche Lösungen für die Ladungssicherung infrage. Passende Netze und Abdeckplanen finden Sie auf anhaengershop.de. Allgemein gilt: Der Aufbau von Transportfahrzeugen darf maximal 2,55 m breit sein. In der Höhe sind maximal 4 m erlaubt. Beachten Sie: Geht beim Transport landwirtschaftlicher Ladung doch mal etwas schief, kann neben dem Fahrer auch der Betriebsleiter in die Haftung genommen werden.
Abweichende Regeln im Straßenverkehr
Mit der Einführung der Umweltzonen muss beim Befahren die jeweilige Plakette vorliegen. Dies gilt für landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht, ebenso wenig wie das Zahlen von Mautgebühren. Darüber hinaus müssen überbreite oder weit nach hinten hinausragende Transporte mit einer Warntafelentsprechend gekennzeichnet sein. Die üblicherweise geltende Winterreifenpflicht, insofern es die Witterungsbedingungen erfordern, gilt für Traktoren & Co. nicht, da diese für gewöhnlich bereits geeignete Reifen mit angemessener Profiltiefe aufweisen.
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